Heute haben wir die Schotten dicht. Komm doch gerne wann anders vorbei.


Öffnungszeiten
Sonntag: 15:00 Uhr - 22:00 Uhr
Mittwoch: 17:00 Uhr - 22:00 Uhr
Donnerstag: 17:00 Uhr - 22:00 Uhr

Restaurant:
Sonntag 14-18 Uhr - Käse, Kaffee & Kuchen

Ansonsten haben wir uns aufgrund des positiven Feedbacks aus dem letzten Jahr dazu entschieden, uns ab Oktober über die kältere Jahreszeit voll und ganz auf unsere Genuss-Events zu konzentrieren. Alle Termine, Infos und Tickets dazu gibt's hier.

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Öffnungszeiten
Sonntag: 15:00 Uhr - 22:00 Uhr
Mittwoch: 17:00 Uhr - 22:00 Uhr
Donnerstag: 17:00 Uhr - 22:00 Uhr

Restaurant:
Sonntag 14-18 Uhr - Käse, Kaffee & Kuchen

Ansonsten haben wir uns aufgrund des positiven Feedbacks aus dem letzten Jahr dazu entschieden, uns ab Oktober über die kältere Jahreszeit voll und ganz auf unsere Genuss-Events zu konzentrieren. Alle Termine, Infos und Tickets dazu gibt's hier.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

DER GENUSSHAFEN MÜNSTER GMBH FÜR VERANSTALTUNGEN

Genusshafen Münster GmbH
Am Mittelhafen 20
48155 Münster

Stand: Juli 2021

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen der Genusshafen Münster GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Genusshafen Münster GmbH.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Veranstaltungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Genusshafen Münster GmbH, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

§ 2 Vertragsabschluss, – partner

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenauftrags durch die Genusshafen Münster GmbH zustande.
  2. Angebote der Genusshafen Münster GmbH sind bis zur schriftlichen Bestätigung durch die Genusshafen Münster GmbH freibleibend.
  3. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, so haftet der Dritte zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner der Genusshafen Münster GmbH gegenüber für alle Verpflichtungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern dem Genusshafen Münster GmbH ein entsprechender Auftrag des Dritten vorliegt.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die Genusshafen Münster GmbH unaufgefordert, spätestens bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, wenn die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Genusshafen Münster GmbH in der Öffentlichkeit zu gefährden.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die Genusshafen Münster GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Genusshafen Münster GmbH zugesagten Leistungen zu erbringen. Die vertraglich geschuldete Sollbeschaffenheit der Veranstaltungsräume ergibt sich aus dem Zustand und der Ausstattung der Räume bei Vertragsschluss.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Genusshafen Münster GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der Genusshafen Münster GmbH an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise sind Bruttopreise und schließen jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst.
  4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Genusshafen Münster GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung über diese vier Monate hinaus, erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Preisänderungen nach Nr. 3 bleiben dabei unberücksichtigt.
  5. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden wird eine Anzahlung von 30 Prozent der Angebotssumme fällig, die auf das Konto der Genusshafen Münster GmbH zu überweisen ist.
  6. Nach Durchführung der Veranstaltung erhält der Kunde eine Rechnung. Die Zahlung der restlichen 70 Prozent hat binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Die angegebenen Preise sind, wenn nicht anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer).
  7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist die Genusshafen Münster GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine erstmalige oder weitere Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Höhe der vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Bei der Durchführung der Events berechnet die Genusshafen Münster GmbH einen mit dem Kunden vereinbarten Mindestverzehr. Bei Nichterreichen der Mindestverzehrsumme behält sich die Genusshafen Münster GmbH vor, den vereinbarten Betrag in Rechnung zu stellen. Der Mindestverzehr bezieht sich auf den vereinbarten Zeitraum am Veranstaltungsort. Eine Differenz bis zum Erreichen der Mindestverzehrsumme wird somit nicht erstattet oder verrechnet.
  9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Genusshafen Münster GmbH aufrechnen oder verrechnen.
  10. Rechnungen der Genusshafen Münster GmbH ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Genusshafen Münster GmbH ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

§ 4 Rücktritt des Kunden

  1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit der Genusshafen Münster GmbH geschlossenem Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Genusshafen Münster GmbH. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete oder der vereinbarte Mindestverzehr aus dem Vertrag, sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei einer Verletzung der Verpflichtung der Genusshafen Münster GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen der Genusshafen Münster GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche der Genusshafen Münster GmbH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Genusshafen Münster GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist die Genusshafen Münster GmbH berechtigt, zuzuglich zum vereinbarten Mietpreis oder zum vereinbarten Mindestverzehr 30% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt bis zu 24 Stunden 70 % des entgangenen Verzehrumsatzes und bei weniger als 24 Stunden 100 % des entgangenen Verzehrumsatzes.
  4. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Dreigangmenü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit der gewünschten Pauschale berechnet.
  5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummer 3 bis 4 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 5 Rücktritt durch die Genusshafen Münster GmbH

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Genusshafen Münster GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Genusshafen Münster GmbH auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Genusshafen Münster GmbH nicht zur festen Buchung bereit ist.
  2. Wird eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III. Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die Genusshafen Münster GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Die Genusshafen Münster GmbH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Genusshafen Münster GmbH nicht zu vertretenen Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Veranstaltung die unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, zum Beispiel zum Kunden oder Zweck, gebucht werden, wenn die Genusshafen Münster GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Genusshafen Münster GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Genusshafen Münster GmbH zuzurechnen ist, ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt der Genusshafen Münster GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  5. Sollte bei einem Rücktritt nach den obigen Nummern 2 und 3 ein Schadensersatzanspruch der Genusshafen Münster GmbH gegen den Kunden bestehen, so kann die Genusshafen Münster GmbH den Anspruch pauschalieren. Die Klausel IV. Nr. 3 bis 6 gelten entsprechend.
  6. Im Fall des Rücktritts des Veranstalters werden bereits gezahlte Vorauszahlungen vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu. Insbesondere berechtigen Verschiebungen der Termine von Veranstaltungen um bis zu 60 Minuten durch die Genusshafen Münster GmbH führen nicht zur Reduzierung des Entgelts.

§ 6 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss der Genusshafen Münster GmbH spätestens 28 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Genusshafen Münster GmbH.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5 % muss der Genusshafen Münster GmbH spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden und wird von der Genusshafen Münster GmbH bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Genusshafen Münster GmbH diesen Abweichungen zu, so kann die Genusshafen Münster GmbH die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die Genusshafen Münster GmbH trifft ein Verschulden.
  5. Für Außer-Haus-Veranstaltungen und Exklusivveranstaltungen können Sonderregelungen gelten, die dann in dem jeweiligen Angebot enthalten sind.

§ 7 Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Genusshafen Münster GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

§ 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse, behördliche Erlaubnisse

  1. Soweit die Genusshafen Münster GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt die Genusshafen Münster GmbH im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die Genusshafen Münster GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Genusshafen Münster GmbH bedarf der schriftlichen Zustimmung der Genusshafen Münster GmbH. Diese kann von der kostenpflichtigen Bestellung eines hauseigenen Technikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Genusshafen Münster GmbH gehen zu Lasten des Kunden, soweit die Genusshafen Münster GmbH diese nicht zu vertreten hat.
  3. Störungen an von der Genusshafen Münster GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen dürfen von Kunden nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit die Genusshafen Münster GmbH die oben genannten Störungen nicht zu vertreten hat.
  4. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Genusshafen Münster GmbH übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Genusshafen Münster GmbH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in dem die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Ein Verwahrungsvertrag bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
  2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Die Genusshafen Münster GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Genusshafen Münster GmbH berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der Genusshafen Münster GmbH abzustimmen.
  3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf die Genusshafen Münster GmbH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die Genusshafen Münster GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  4. Sonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Anfrage und auf Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesandt. Die Genusshafen Münster GmbH bewahrt die Sachen drei Monate auf. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

§ 10 Haftung der Genusshafen Münster GmbH

  1. Die Genusshafen Münster GmbH haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Genusshafen Münster GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Genusshafen Münster GmbH beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Genusshafen Münster GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Genusshafen Münster GmbH steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Genusshafen Münster GmbH auftreten, so wird die Genusshafen Münster GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Genusshafen Münster GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Gelände der Genusshafen Münster GmbH – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht der Genusshafen Münster GmbH besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der Genusshafen Münster GmbH abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder deren Inhalt haftet die Genusshafen Münster GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind der Genusshafen Münster GmbH unverzüglich anzuzeigen.
  4. Reste des Buffets können auf eigene Gefahr mitgenommen werden. Die Speisen müssen unverzüglich gekühlt werden. Es wird dringend von einem Verzehr nach 24 Stunden abgeraten. Die Genusshafen Münster GmbH übernimmt für mitgenommene Speisen keine Verantwortung. Es werden keine Transportbehälter zur Verfügung gestellt.

§ 11 Verjährung

Alle Ansprüche gegen die Genusshafen Münster GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Genusshafen Münster GmbH beruhen.

§ 12 Haftung des Kunden für Schäden

  1. Grundsätzlich gilt, dass der Besuch der Genusshafen Münster GmbH und die Teilnahme an Veranstaltungen auf eigene Gefahr erfolgt und die Aufsichtspflicht über Minderjährige stets beim Kunden (z.B. Schule, Lehrer, Erziehungsberechtigte sowie sonstige Betreuer oder Aufsichtspflichtige) verbleibt. Für Kitas beträgt das Mindestalter der Kinder 3 Jahre. Die Hafenkäserei Münster 2014 GmbH haftet nicht gegenüber Teilnehmern für Unfälle, Verluste und Beschädigungen von Kleidung und Gegenständen, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
  2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder von ihm selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.
  3. Die Genusshafen Münster GmbH kann von dem Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

§ 13 Datenschutz

Die Genusshafen Münster GmbH bearbeitet die personenbezogenen Kundendaten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Der Kunde gestattet der Genusshafen Münster GmbH, diese Daten an mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu vermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist.

§ 14  Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Ausschließlicher Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz der Genusshafen Münster GmbH.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Unternehmern i.S. von § 14 BGB gilt Münster als vereinbarter Gerichtsstand.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 15 Sonstiges

  1. Innerhalb der Räumlichkeiten der Genusshafen Münster GmbH darf kein offenes Feuer, Wunderkerzen oder ähnliches angezündet werden.
  2. Innerhalb der Räumlichkeiten der Genusshafen Münster GmbH darf kein Konfetti oder ähnliches verwendet werden.

Alle Mann an Bord!

Ahoi Landratte!

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